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Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen (AVLB)

PICHLER Werkzeug GmbH
Pacherstraße 20, 6020 Innsbruck, Austria
Tel: +43 (0) 512 34 45 52 | E-Mail: at@pichler.tools
Landesgericht Innsbruck | FN 56623w | UID: ATU62881466

§ 1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen (AVLB) gelten für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und PICHLER. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, soweit sie von diesen AVLB oder von durch PICHLER schriftlich bestätigten Änderungen und Ergänzungen abweichen, werden hiermit ausdrücklich abbedungen. Abweichungen von diesen AVLB sind nur schriftlich vereinbar.

1.2 Diese AVLB gelten bis zur Herausgabe neuer AVLB durch PICHLER auch für alle zukünftigen Geschäftsfälle, selbst wenn diese ohne Hinweis auf diese AVLB zustande kommen.

§ 2. Bestellung, Lieferung, Gefahr

2.1 Die Angebote PICHLERs sind freibleibend. Die Verträge über die Bestellungen des Kunden kommen erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder erfolgter Warenlieferung durch PICHLER zustande. Bei Bestellungen ist der Kunde zehn Tage ab Zugang der Bestellung bei PICHLER gebunden. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die in den Katalogen, Prospekten und anderen Unterlagen von PICHLER oder im Internet angegebene Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen udgl sind nur annähernd angegeben; alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

2.2 Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, gilt die Ware als „ab Werk" (EXW) verkauft. PICHLER stellt die Ware nach ihrer freien Wahl an ihrer Zentrale A-6020 Innsbruck oder an einer ihrer Zweigniederlassungen oder verbundenen Gesellschaften zur Verfügung bzw. liefert ab den genannten Orten. Teillieferungen durch PICHLER sind zulässig. Es gelten die INCOTERMS 2010.

2.3 Von PICHLER angegebene Lieferfristen erfolgen immer freibleibend und werden nach Möglichkeit eingehalten. Insbesondere bei Betriebsstörungen, Streiks, öffentlichen Unruhen, Aussperrungen, ganzer oder teilweiser Stilllegung des Lieferwerks, im Kriegsfall, im Fall behördlicher Verfügung oder in Fällen höherer Gewalt wird die Lieferfrist für die Dauer der Störung unterbrochen.

2.4 Wird die Ware vom Kunden nicht spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, geht die Gefahr auf den Kunden mit Ablauf der vereinbarten Abholfrist über.

2.5 Ist für die Lieferung durch PICHLER eine bestimmte Zeit vereinbart, so tritt bei Überschreiten des Termins Verzug erst nach erfolgter Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist von zumindest sechs Wochen ein.

2.6 Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wurde, beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: a) Datum der Auftragsbestätigung; b) Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden Voraussetzungen; c) Datum, an dem PICHLER eine Anzahlung erhält.

§ 3. Preise

3.1 Die Höhe der Preise wird in der jeweils gültigen Preisliste von PICHLER ausgewiesen. Alle Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Alle Preise sind freibleibend und gelten netto ab der von PICHLER genannten Ladestelle. Nicht enthalten sind insbesondere Fracht, Verpackung, Transportversicherung und Umsatzsteuer.

3.2 Die Berechnung der Preise erfolgt zu dem am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Preis. Änderungen der Produzentenpreise der Lieferanten PICHLERs berechtigen PICHLER zu entsprechender Änderung der Preise auch nach Vertragsabschluss.

3.3 PICHLER behält sich vor, die Annahme von Kundenbestellungen von Mindestauftragswerten abhängig zu machen bzw. Kleinmengenzuschläge zu verrechnen. Für Sonderanfertigungen wird ein Preisaufschlag verrechnet.

§ 4. Zahlung

4.1 Die Fakturen sind bar und sofort nach Erhalt, spätestens binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug und vor Bezug der Ware zu bezahlen. PICHLER ist berechtigt, Lieferungen von Vorauszahlungen abhängig zu machen.

4.2 Zahlungen erfolgen rechtzeitig, wenn diese bei PICHLER zum Fälligkeitstermin bar eingelangt bzw. auf deren Konto unwiderruflich gutgeschrieben sind.

4.3 Der Kunde gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch und ohne Mahnung in Zahlungsverzug.

4.4 Ist der Kunde auch nur mit einer Zahlung in Verzug, ist PICHLER berechtigt, Mahngebühren bis zu EUR 12,00 netto zu verrechnen, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen, weitere Lieferungen zurückzuhalten und bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5. Gewährleistung

5.1 Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, bleiben unberührt.

5.2 Der Kunde hat die Ware nach Erhalt unverzüglich zu prüfen. Erkennbare Mängel sind PICHLER unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

5.3 Liegt ein Mangel vor, so ist PICHLER zur Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Das Wahlrecht steht PICHLER zu.

5.7 Sämtliche Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung der Ware.

§ 6. Haftung, Schadenersatz

6.1 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes gelten uneingeschränkt.

6.2 Für allfällige Schäden wird jegliche Haftung von PICHLER ausgeschlossen, sofern PICHLER bei der Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten nicht Vorsatz oder grobes Verschulden nachgewiesen wird.

§ 7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PICHLER.

7.2 Zum Weiterverkauf der Ware vor vollständiger Bezahlung ist der Kunde ausschließlich nach schriftlicher Zustimmung von PICHLER berechtigt.

§ 8. Geistiges Eigentum, Nachahmungsverbot

8.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Ware von PICHLER ausschließlich unter dem von PICHLER vorgegebenen Namen und Markenzeichen zu vertreiben.

8.2 Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, von PICHLER hergestellte und/oder vertriebene Waren nachzuahmen.

§ 9. Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AVLB bedürfen der Schriftform.

9.5 Diese AVLB unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

9.6 Für alle Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Unternehmer ist, ausschließlich das für A-6020 Innsbruck, Tirol, Österreich, sachlich zuständige Gericht zuständig.